Allgemeine Geschäftsbedingungen

LANDLIEBE

Apartmenhaus

1. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Apartmenthauses (Hotelaufnahmevertrag).
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Apartmenthauses in Textform.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

1. Dem Apartmenthaus steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Apartmenthaus und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Apartmenthaus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
3. Alle Ansprüche gegen das Apartmenthaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren.
Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Apartmenthauses beruhen.

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

1. Das Apartmenthaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preise des Apartmenthauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Apartmenthauses an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3. Das Apartmenthaus kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Apertmenthauses oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Apartmenthauses erhöht.

  1. Rechnungen des Apartmenthauses sind innerhalb 14 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Apartmenthaus berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben.
    5. Das Apartmenthaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
    6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Apartmenthaus berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
    7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Apartmenthauses aufrechnen oder verrechnen.

     

    4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG und NoShow)

    1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Apartmenhaus geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Apartmenhauses in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
    2. Sofern zwischen dem Apartmenhaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Apartmenhauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Apartmenhaus in Textform ausübt.
    3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Apartmenhaus die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Apartmenhaus die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung stellen.
    4. Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit dem Apartmenhaus geschlossenen Vertrag erlischt ab zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag. Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen des
    Apartmenhaus.

    5. RÜCKTRITT DES APARTMENTHAUSES

    1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Apartmenhaus ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).

  2. Bei berechtigtem Rücktritt des Apartmenhauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

    6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
    2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
    3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Apartmenhaus spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Apartmenhaus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.

    7. HAFTUNG DES APARTMENTHAUSES

    1. Das Apartmenhaus haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Apartmenhaus die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Apartmenhauses beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Apartmenhauses beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Apartmenhauses auftreten, wird das Apartmenhaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    2. Für eingebrachte Sachen haftet das Apartmenhaus dem Kunden gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 3.500,- im Haussafe aufbewahrt werden.
    3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Apartmentparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Anlage abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Apartmenhaus nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.