AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELVERTRAG (AGB)

I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Anmietung von
Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
an den Kunden.
2. Die Untervermietung oder Weitervermietung der Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
beherbergenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. § 540
Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde kein Verbraucher ist.
3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn dies zuvor
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsschluss, Vertragspartner; Verjährungsfrist
1. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Das
Hotel ist berechtigt, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter im Namen des Kunden bestellt,
haftet er dem Hotel zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten
vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich ein Jahr nach Beginn der
regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 BGB, die von der Kenntnis abhängig ist.
Schadensersatzansprüche verjähren unabhängig von der Kenntnis nach fünf Jahren. Die
Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils geltenden oder vereinbarten Preise des Hotels für die
Bereitstellung des Zimmers und die von ihm in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Aufwendungen des Hotels
gegenüber Dritten.
3. Die vereinbarten Preise enthalten die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer. Überschreitet der
Zeitraum zwischen Vertragsschluss und -erfüllung vier Monate und steigt der vom Hotel für
diese Leistungen üblicherweise berechnete Preis, kann das Hotel den vertraglich vereinbarten
Preis entsprechend, jedoch maximal um 5 %, erhöhen.
4. Das Hotel kann die Preise auch dann ändern, wenn der Kunde nachträglich Änderungen an
der Anzahl der gebuchten Zimmer, den Hotelleistungen oder der Aufenthaltsdauer wünscht und
das Hotel diesen zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Das Hotel ist berechtigt, offene Forderungen jederzeit fällig
zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist das Hotel
berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei
Rechtsgeschäften mit Verbraucherbeteiligung 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das
Hotel behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder im Anschluss daran unter Berücksichtigung
der gesetzlichen Bestimmungen und der Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene
Vorauszahlung als Sicherheit in Form einer Kreditkartengarantie, einer Kaution oder Ähnlichem
zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
schriftlich vereinbart werden. Vorauszahlungen und Kautionen für Pauschalreisen berühren die
gesetzlichen Bestimmungen nicht.
7. Das Hotel ist ferner berechtigt, vom Kunden zu Beginn und während des Aufenthalts eine
angemessene Vorauszahlung oder Kaution im Sinne der vorgenannten künftigen Ansprüche
aus dem Vertrag zu verlangen, sofern diese nicht bereits gemäß Ziffer 6 geleistet wurde.
8. Der Kunde kann eine Forderung des Hotels nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (d. h. Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Hotelleistungen
1. Ein Rücktritt des Kunden vom mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Hotels. Wird diese nicht erteilt, ist der vereinbarte Vertragspreis auch dann zu
zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht,
wenn das Hotel seine Pflicht zur Berücksichtigung der Rechte, gesetzlichen Interessen und
sonstigen Interessen des Kunden verletzt hat, dem Kunden infolgedessen die Einhaltung des
Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann oder ihm ein gesetzliches oder vertragliches
Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern Hotel und Kunde schriftlich einen Termin für einen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
vereinbart haben, kann der Kunde bis zu diesem Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten,
ohne dass dem Hotel Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche entstehen. Das Rücktrittsrecht
des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber dem
Hotel ausübt, es sei denn, es liegt ein Rücktrittsgrund gemäß Ziffer 1 Satz 3 vor. 3. Im Falle nicht genutzter Zimmer verrechnet das Hotel die dadurch eingesparten Kosten.
4. Das Hotel ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und einen
Pauschalbetrag für eingesparte Kosten einzubehalten. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet,
mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung mit oder ohne
Frühstück, 70 % für Halbpension und 60 % für Vollpension zu zahlen. Dem Kunden steht es frei,
nachzuweisen, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe
entstanden ist.

V. Stornierung durch das Hotel
1. Sofern dem Kunden ein kostenfreies Widerrufsrecht innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich eingeräumt wurde, ist das Hotel berechtigt, innerhalb dieser Frist vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden bezüglich der vertraglich gebuchten Zimmer
vorliegen und der Kunde auf Nachfrage des Hotels nicht auf sein Widerrufsrecht verzichtet.
2. Erfolgt eine vereinbarte oder gemäß Ziffer III Nr. 6 geforderte Anzahlung auch nach Ablauf
einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, ist das Hotel ebenfalls berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. Das Hotel ist berechtigt, die Leistungserbringung zu verweigern
und für etwaige dadurch entstandene Schäden Schadensersatz zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche bleiben vorbehalten.
3. Darüber hinaus ist das Hotel berechtigt, aus objektiv gerechtfertigten Gründen
außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung
unmöglich machen
– Zimmer mit irreführenden oder falschen Angaben zu wesentlichen Tatsachen, z. B. zur
Identität des Gastes oder zum Zweck der Reise, gebucht werden;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Hoteldienstleistungen den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder den öffentlichen Ruf des
Hotels gefährden könnte, ohne dass dies dem Einflussbereich oder der Organisation des Hotels
zuzurechnen ist;
– ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch das Hotel hat der Gast keinen Anspruch auf
Schadensersatz.
5. Ergänzende Sonderregelung im Falle höherer Gewalt:
Sollten die Behörden Beschränkungen für die Anzahl der Hotelaufenthalte verhängen, kann das
Hotel nach eigenem Ermessen reservierte Aufenthalte stornieren oder eine Umbuchung mit
dem Gast vereinbaren. Storniert das Hotel einen reservierten Aufenthalt, hat der Gast Anspruch
auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Weitergehende Schadensersatzansprüche
aufgrund des entgangenen Hotelaufenthalts sind ausgeschlossen.

VI. Meldepflicht und Kontaktdaten

Meldepflicht: Seit dem 01.01.2025 besteht für inländische Gäste keine gesetzliche Meldepflicht mehr.
Dennoch sind Gäste verpflichtet, ihre Privatadresse anzugeben, um den Beherbergungsvertrag
zu erfüllen.
Freiwillige Angaben: Gäste können ihre Kontaktdaten wie Handynummer, E-Mail-Adresse und
Geburtsdatum freiwillig angeben.

VII. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr am vereinbarten Anreisetag zur
Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Verfügbarkeit besteht nicht.
3. Am vereinbarten Abreisetag müssen die Zimmer bis spätestens 11 Uhr geräumt und dem Hotel zur Verfügung gestellt werden. Nach dieser Zeit kann das Hotel für die über den Vertrag
hinausgehende Nutzung des Zimmers bis 15 Uhr 70 € berechnen, sowie bis 18 Uhr 120 €. Nach 18 Uhr können 100 % des vollen Übernachtungspreises (Listenpreis)
berechnet werden. Daraus ergeben sich keine vertraglichen Ansprüche seitens des Kunden. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer
Anspruch auf eine Nutzungsgebühr zusteht.

VIII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet für seine vertraglichen Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Ausgenommen
hiervon sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sofern das Hotel
die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, und Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung typischer Vertragspflichten durch das Hotel beruhen.
Eine Pflichtverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist einer
Pflichtverletzung des Hotels gleichgestellt. Sollten Störungen oder Mängel der Hotelleistungen
auftreten, wird das Hotel diese nach Kenntnisnahme oder unverzüglicher Beschwerde des
Kunden beheben. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Anstrengungen zur Behebung der
Störung und zur Minimierung etwaiger Schäden zu unternehmen.
2. Das Hotel haftet dem Gast für mitgebrachte Gegenstände gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen, d. h. bis zum Einhundertfachen des Zimmerpreises, maximal jedoch bis zu
3.500 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Wertsachen bis zu 800 €. Geld, Wertpapiere und
Wertsachen können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt seinen Gästen, diese
Möglichkeit zu nutzen. Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast das Hotel nicht
unverzüglich nach Kenntnis des Verlusts, der Zerstörung oder der Beschädigung benachrichtigt
(§ 703 BGB). Die vorstehenden Ziffern 2 bis 4 gelten entsprechend für jede weitere Haftung des
Hotels.
3. Die Bereitstellung eines Parkplatzes in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch
gegen Gebühr, stellt keine Verwahrungsvereinbarung dar. Das Hotel haftet nicht für den Verlust
oder die Beschädigung von auf dem Hotelgelände geparkten oder rangierten Kraftfahrzeugen
und deren Inhalt, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehenden
Ziffern 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckrufe werden vom Hotel mit größter Sorgfalt durchgeführt. Nachrichten, Post und
Warensendungen für Gäste werden sorgfältig behandelt. Das Hotel liefert, lagert und leitet diese
auf Wunsch gegen Gebühr weiter. Die vorstehenden Ziffern 2 bis 4 von Ziffer 1 gelten
entsprechend.

IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Annahme des Antrags oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelunterbringung bedürfen der Schriftform.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Streitigkeiten aus Schecks und Wechseln – ist der Sitz des Hotels im Geschäftsverkehr. Erfüllt ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38
Abs. 2 ZPO und hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist der Gerichtsstand
der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Hotelübernachtungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.